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Förderungsmanagement - Ihre Risikoabsicherung!

Forschung, Bildung und Innovation sind ein wichtiger Motor für den wirtschaftlichen Erfolg von Unternehmen. Sie sichern Wertschöpfung und leisten damit einen wertvollen Beitrag für die Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen. Untersuchungen der FFG (Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH) haben gezeigt, dass durch Förderungen in Österreich mehrere tausend Arbeitsplätze geschaffen und gesichert werden. Jeder Förderungs-Euro bringt mittel- und langfristig rund 20 zusätzliche Euro Umsatz.
 
Es gibt eine Vielzahl an Förderungsmöglichkeiten auf die für unterschiedlichste Vorhaben zurückgegriffen werden kann. Alleine für innovative Technologie- & Produktentwicklungsprojekte gibt es unserer Erfahrung nach über 40 verschiedene Förderungsmöglichkeiten.
» Unsere langjährige Erfahrung untermauert unser  Angebot:
  • FÖRDERUNGSBERATUNG
a) Konkretisierung Ihres Vorhabens auf Basis Ihrer Ideen & Anforderungen
b) Recherche zu optionalen Förderungsmöglichkeiten (regional, national, transnational)
c) Berichtslegung nach Prioritäten & Fakten inkl. Vor- & Nachteildarstellung zu möglichen Förderungsprogrammen
  • FÖRDERUNGSBEANTRAGUNG
a) Projektentwicklung und gemeinsame Projektausarbeitung nach Ihren Vorgaben & Vorstellungen
b) detaillierte Antragsausarbeitung für das von Ihnen gewählte Förderungsprogramm
c) fristgerechte Einreichung des Förderungsantrages mit allen notwendigen Unterlagen
  • FÖRDERUNGSMANAGEMENT
a) Kommunikation mit der Förderungsstelle und sofern relevant mit Ihrem Projektkonsortium
b) Projektcontrolling & Berichtslegung nach Vorgaben des Förderungsvertrages
c) erster Ansprechpartner in allen Fragen zu Ihrem geförderten Vorhaben
 
Diese Serviceleistung bieten wir sowohl explizit für Ihre spezifisch geplanten Vorhaben an, als auch im Rahmen unseres Technologie-Consulting Angebotes als einen von 10 Beratungsbausteinen.

Neben der umfangreichen Projektexpertise unserer Spezialisten dürfen wir für themenübergreifende Vorhaben auch auf das bewährte Know-how unseres Partnernetzwerkes zurückgreifen.

   
» Aktuelle Informationen und einige ausgewählte Links:
   •  Beratungsaktion "FIT - Förderung Ideenmanagement Tirol"
Die Wirtschaftskammer Tirol setzt gemeinsam mit der Wirtschaftsförderung der Abteilung Wirtschaft und Arbeit des Landes Tirol einen Beratungsschwerpunkt "Einführung eines Ideenmanagementsystems im Unternehmen". Das Förderungspaket umfasst bis zu 24 Beratungsstunden, wovon 50 Prozent der anfallenden Beraterkosten von der Wirtschaftskammer und dem Land Tirol getragen werden.
Aus dem von der Wirtschaftskammer anerkannten Beraterpool steht Ihnen DI Romana Leitgeb mit Ihrer langjähriger Expertise als WESTCAM-Innovationsmanagerin zur Auswahl.
   •  KMU-Paket der FFG - die stufenweise Optimalunterstützung bis hin zum funktionstauglichen Prototypen
Speziell für kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU lt. Europäischer Definition: bis 250 Mitarbeiter und max. 50 Mio. € Umsatz oder max. 43 Mio. € Bilanzsumme) hat die FFG ein stufenweises Förderungsinstument geschaffen. Dabei wurden die bewährten Bausteine im FFG-Basisprogramm zu einem gesamtheitlichen Angebot adaptiert bzw. ergänzt. Folgende wesentliche Neuerungen sind dabei hervorzuheben:
Die maximale Förderungshöhe von "Feasibility Studies" wurde auf bis zu € 30.000.- erhöht. Gerne vermitteln wir Ihnen den für Ihre benötigte Machbarkeitsanalyse geeigneten Forschungspartner.
Mit dem unbürokratischen Förderungsinstrument "Projektstart" werden erstmals bereits projektvorbereitende Aufwände mit bis zu € 3.000 .- unterstützt. Wir unterstützen Sie gerne.
Kleine Unternehmen können nun erstmals im Rahmen eines Basisprogramm-Projektes auch Kosten für Managementunterstützung durch einen externen Forschungscoach bis zu € 6.000.- jährlich förderungsrelevant geltend machen. Gerne stellen auch wir Ihnen ein entsprechendes Angebot.

   •  De-Minimis Obergrenze wird auf € 500.000 (Gleitzeitraum 3 Jahre) angehoben
Für viele Förderungen gilt eine Obergrenze, die „de minimis“ Regel. Diese soll Wettbewerbsverzerrungen durch zu hohe Förderungen verhindern. Bisher betrug die maximal mögliche Summe an „de minimis“ Förderungen € 200.000 für einen Gleitzeitraum von 3 Jahren. Die EU-Kommission hat am 17.12.2008 in einer Mitteilung festgehalten, dass diese Obergrenze ab 01.01.2014 auf € 500.000 angehoben wird! Das ist eine echte Erleichterung für viele Unternehmen des Mittelstandes, wenn es um Zuschüsse z.B. zur internationalen Expansion, für Beratungen oder um Investitionsförderungen geht.

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